Das Gastliche Hasetal bittet vom 19. bis 27. Oktober 2024 zu Tisch

Hasetaler Genusswoche

Das Gastliche Hasetal bittet zu Tisch

"Kulinarik trifft regionale Landwirtschaft”

Unter diesem Motto finden in der Woche vom 19. bis 27. Oktober 2024 regionale und Bio-Produkte aus der Hasetaler Landwirtschaft den Weg in die Küchen der Gastronomie der Interessengemeinschaft Gastliches Hasetal. Das Ergebnis ist regional authentischer Genuss! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Die Aktionen werden von den Betrieben weiter für Sie ausgearbeitet und geplant. Schauen Sie regelmäßig vorbei, um sich aktuell zu informieren!

Gewinnspiel zur Hasetaler Genusswoche:

Gewinnen Sie ein E-Bike!

Im Rahmen der Hasetaler Genusswoche haben Sie die Chance, ein E-Bike der Marke Kalkhoff zu gewinnen! Genießen Sie einfach ein köstliches Essen in einem der teilnehmenden Restaurants und füllen Sie vor Ort eine Gewinnspielkarte aus. Die Teilnahme ist ganz einfach und mit etwas Glück werden Sie als Gewinner per Zufallsziehung ermittelt. 

Die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel finden sie hier. 

Wo die Aktionen zu finden sind

Herzlake

Alter Hase

19. - 27.10 4 Gang Menü - Jetzt Platz sichern unter: 05962 8770999

 

Hotel Aselager Mühle

Hier findet die Eröffnungsveranstaltung der Hasetaler Genusswoche statt.

Löningen

Gasthof Lüdeke-Dalinghaus

Mittwoch 23. Oktober und Freitag 25.Oktober jeweils 19:00 Uhr - Hasetaler Buffet

- Jetzt Platz sichern unter: 05432 2249

 

Restaurant Pfeffermühle

Die gesamte Woche gibt es  eine Sonderkarte mit regionalen und saisonalen Spezialitäten

Hier geht's zur Speisekarte - Jetzt Platz sichern unter: 05432 92064 

 

Lodberger Scheunen Cafe

27. Oktober - Regionale Brotzeitplatte

- Jetzt Platz sichern unter: info@lodberger-scheunencafe.de

 

Hof am Kolk

Sonntag 27. Oktober - Hofführung über den landwirtschaftlichen Bio-Betrieb und anschließendem Brot backen im Lehmofen

- Anmeldung unter: info@brot-am-kolk.de

 

Biohof am Kolk

Samstag 19.10. um 11:00 Uhr - Gemeinsame Ernteaktion mit anschließendem Grillen der hofeigenen Produkte.

- Anmeldung unter info@biohof-am-kolk.de

 

Die Schöne Kneipe

Samstag 26. Oktober - Pub Quiz - Spezial zur Hasetaler Genusswoche - nur mit Anmeldung 

-  unter: 0157-352 006 79 (Nanny Bromund-Whats App)

Badbergen

Hof Elting-Bußmeyer

Gesamte Woche Regionale Karte- Anmeldung unter: info@hof-elting.de

Quakenbrück

Hotel Velo / Restaurant Tante Tom

Ganze Woche ein Regionales 3-Gang-Menü - hier geht's zur Karte

- Jetzt Platz sichern unter: info@hotel-velo.de

 

ArtlandKotten

 

Gut Vehr

Sa.26./ So. 27. Oktober - Brot mit geteiltem Käse und Kürbiskuchen

So. 27. Oktober - Regionale Kürbissuppe

Bersenbrück / Gehrde

Ferienhof Groneick

19./ 20. Verkauf von regionalen Kartoffelgerichten auf dem Martinsmarkt. Drillinge mit Bohnen oder Dipp.

Hotel Restaurant Zum Heidekrug

Fürstenau

Restaurant Hotel Am Markt

Mittwoch, 23.Oktober - Hofführung / Besichtigung Galloway Rinder, anschließend Essen im Hotel Richter Galloway Rind.

Anmeldung unter info@hotelrestaurant-am-marktplatz.de

 

Historisches Amtsgefängnis

 

Partner unserer Auftaktveranstaltung

Der Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal bietet im Rahmen der Hasetaler Genusswoche die Verlosung eines E-Bikes. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen bzw. Verlosungen richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel

Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Gewinnspiel und Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal, Langenstraße 33, 49624 Löningen (nachfolgend „Veranstalter“).

Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

 

2. Teilnahme

a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Mitarbeiter des Veranstalters, sowie deren direkte Angehörige.

b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem genau beschriebenen Zeitraum der Hasetaler Genusswoche vom 19. - 27. Oktober 2024 möglich.

c) Die Teilnahme ist nicht kostenlos, sondern setzt den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung im Rahmen der Aktionswoche voraus.

d) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der näher beschriebenen Bedingungen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.

e) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

3. Durchführung und Abwicklung

a) Der Gewinn des Gewinnspiels, ein E-Bike der Marke "Kalkhoff" des Models "Image 3B Move Kalkhoff" wird unter allen gültigen Teilnahmen per Zufallslosung vergeben. 

b) Die Aktion startet am Samstag, 19.10.2024. um 00:00 Uhr und endet am Sonntag, 27.10.2024 um 23:59

c) Der Gewinner wird am Werktag nach Ende des Gewinnspiels ausgelost und per E-Mail benachrichtigt; er hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns innerhalb von zwei Wochen ab Gewinnbenachrichtigung auf dem innerhalb dieser Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.

d) Der Anspruch auf den Gewinn entfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, welche in der Verantwortung des Gewinners liegen, erfolgen kann. Der Gewinn muss vom Gewinner beim Veranstalter abgeholt werden. Der Veranstalter ist nicht für die Übermittlung des Gewinns zuständig. Stellt sich nach der Auslosung des Gewinners heraus, dass der Gewinner den Gewinn nicht beim Veranstalter abholen kann, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.

e) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

 

4. Ausschluss der Teilnahme

a)  Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

 

5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

 

6. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.

Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist der Veranstalter des Gewinnspiels:

Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal
Langenstraße 33
D-49624 Löningen

Wenn Sie an einem der Gewinnspiele des Veranstalters teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch den Veranstalter erhoben:

  • Vor- und Nachname
  • Ihre Telefonnummer
  • Ihre E-Mailadresse

Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Der Veranstalter wird die Daten des Gewinners löschen, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich ist. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Gewinn übersandt wurde und der Veranstalter sich vergewissert hat, dass dieser beim Gewinner unbeschädigt angekommen ist.

Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Veranstalter bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Löschung von den entsprechenden Daten beim Veranstalter gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO.

Gegen eine Datenverarbeitung, welche der Veranstalter auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO stützt, können Sie darüber hinaus unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Natürlich haben Sie darüber hinaus das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Detaillierte Informationen finden Sie jederzeit unter www.hasetal.de/datenschutz

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit unteren Datenschutzbeauftragten – etwa unter l.willen@hasetal.de – erreichen.

 

9. Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen:

a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

b) Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

c) Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

d) Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

e) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

 

10. Schlussbestimmungen

a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG).

c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.