Ergänzend zu den §§ 651 a ff. BGB werden folgende Reisebedingungen vereinbart:
Die Reiseanmeldung hat schriftlich oder telefonisch beim Veranstalter Hasetal Touristik GmbH zu erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder versichert, für die mit angemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Reiseteilnehmer die Vertragsbedingungen an. Erst nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Hasetal Touristik GmbH gilt der Reisevertrag als abgeschlossen.
Soweit es zur Abwicklung Ihrer Buchung sowie zum Check-In erforderlich ist, geben wir die Namen sowie eine angegebene Mobilnummer und E-Mail-Adresse an das Hotel oder andere Leistungsträger weiter.
2.a. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß
§ 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 20 % des Reisepreises.
2.b. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.c. Abweichend von den Regelungen unter 2.a. und 2.b. entfällt die Übergabe eines Sicherungscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit, wenn - die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt. - das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleitungen und / oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 3.a. und 3.b. vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist. - Der Reisepreis ist zwei Wochen vor Reiseantritt auf das Konto der Hasetal Touristik GmbH zu entrichten.
2.d. Ist die Hasetal Touristik GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage, leistet der Reisende Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist die Hasetal Touristik GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3 dieser Bedingungen zu belasten.
3.a. Vor Antritt der Reise kann jeder Reisende vom Reisevertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittstag ist der Eingang der Erklärung bei der Hasetal Touristik GmbH.
3.b. Als angemessene Entschädigung entstehen folgende pauschalisierte Rücktrittskosten: Bis 31 Tage vor Reiseantritt = 10% des Reisepreises je Person, 30.-21. Tag vor Reisebeginn = 20% des Reisepreises je Person, 20.-12. Tag vor Reisebeginn = 40% des Reisepreises, 11.-4. Tag vor Reisebeginn = 60% des Reisepreises je Person, ab 3.Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen = 90% des Reisepreises je Person.
Bei den E-Bike-Erlebnis-Tagestouren gelten gesonderte Stornierungsbedingungen: Bis 7 Tage vor der Fahrt kostenlose Stornierung, 6 bis 4 Tage vor der Fahrt 50% Stornierungskosten, 3 bis 2 Tage vor der Fahrt 90% Stornierungskosten sowie 1 Tag vorher, am Tag der Fahrt und bei Nichterscheinen 100% Stornierungskosten.
3.c. Werden auf Wunsch der Reiseteilnehmer nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft vorgenommen, ist die Hasetal Touristik GmbH berechtigt, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bis zu 39 € pro Buchung zu berechnen. Das Recht, einen Ersatzreisenden zu stellen, der in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den angeführten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
3.d. Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung unseres Partners Hanse Merkur Reiseversicherung AG.
3.e. Die Hasetal Touristik GmbH kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen der in der Angebots- und Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der gezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet. Wegen nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen erfolgt keine Erstattung.
4.a. Die Hasetal Touristik GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht nach BGB für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller im Pauschalangebot angegebenen Reisedienstleistungen, nicht jedoch für Angaben in Hotel- und Ortsprospekten.
4.b. Beruht der Schaden der Reiseperson lediglich auf leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters oder allein auf dem Verschulden eines Leistungsträgers (Hotel, Dampfzug etc.), ist die Haftung der Hasetal Touristik GmbH auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt.
4.c. Alle Reiseteilnehmer haften für die von ihnen verursachten Schäden und nehmen auf eigene Gefahr an den Aktivitäten und Touren teil.
4.d. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Rechtsansprüche anzuerkennen bzw. auf solche zu verzichten.
4.e. Ansprüche gegen die Hasetal Touristik GmbH sind spätestens 30 Tage nach Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen.
4.f. Ist die Hasetal Touristik GmbH lediglich Vermittler fremder Leistungen (z.B. Transfers, Ausflüge), so haftet die Hasetal Touristik GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
4.g. Für Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks während des Gepäcktransports haftet die Hasetal Touristik GmbH nur, wenn diese schuldhaft von der Hasetal Touristik GmbH verursacht wurden und der Hasetal Touristik GmbH sofort nach Auftreten gemeldet werden. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken, deren Handgriffe, Ziehgurte oder Rollen beim ordentlichen Tragen oder Ziehen infolge von Verschleiß oder Überladung brechen, schließt die Hasetal Touristik GmbH generell aus. Für Gepäckschäden, die nach Einbringung im Hotel entstehen, haftet der Hotelier gemäß § 701 BGB.
Für alle Klagen aus diesem Reisevertrag ist Gerichtsstand Löningen. Die Übernachtungen werden je nach Verfügbarkeit im Stadtkern oder Ortsteil reserviert.
Für Änderungen Ihrer Buchungen berechnen wir pauschal 25,00 € ab der 2. Änderung.